Laut Gesetzeslage gilt der Haftungsverzicht (siehe Allgemeine Teilnahmebedingungen), den jeder Teilnehmer vor der Veranstaltung unterschreibt, nur noch für Sachschäden. Es ist nicht mehr möglich, pauschal alle anderen Teilnehmer eines Trainings von der Haftung für Personenschäden freizustellen. Es besteht also die theoretische Möglichkeit, das ein Teilnehmer den anderen auf Schmerzensgeld etc. verklagen kann, weil dieser an einem Rennstreckenunfall angeblich die Schuld trug. Ganz abgesehen davon, ob man die Schuld bei einem Rennstreckenunfall eigentlich feststellen kann, sind wir gehalten, unsere Teilnehmer zu schützen. Wir haben uns deshalb nach langer Überlegung entschlossen, eine Haftpflichtversicherung für alle Teilnehmer zur Pflicht zu erheben. Wir finden, die zusätzlichen Kosten dieser Versicherung für die Fahrer werden durch die gewonnene Sicherheit -zigfach gerechtfertigt. Die Haftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedingungen der Renn- und Fahrertrainings zugeschnitten.
Haftpflichtversicherung für den Fahrer - (10 EUR/ Veranstaltungstag ist bereits im Veranstaltungspreis bei allen Veranstaltungen enthalten)
Jeder Teilnehmer wird zum Abschluss der von uns angebotenen Haftpflichtversicherung (in der Nenngebühr bereits enthalten) verpflichtet. Diese deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer ab. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung. Die Versicherung tritt nicht ein für Schäden, die aus der unerlaubten Überlassung des Fahrzeuges an nicht angemeldete Personen resultieren. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Information und Zahlung hierüber muss bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein.
Leistungen der zusätzlichen Unfallversicherung:
Versicherungssummen je Person
Invaliditätsleistung EUR 100.000,00
Todesfall-Leistung EUR 10.000,00
Kosten für kosmetische Operationen EUR 50.000,00
Sofortleistung bei Schwerverletzungen EUR 5.000,00
Bergungskosten EUR 50.000,00
Mitversichert ist:
- Reha-Management
Es gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung
mit progressiver Invaliditätsstaffel 300
(BB Progression 2021 - 300 Prozent) vereinbart.
Die Vollinvaliditätssumme beträgt 300.000,00 EUR.
Es gelten die Besonderen Bedingungen für die Produktlinie
Premium (BB Premium 2021) vereinbart.
Hinweise:
Die Invalidität muss
- innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
- innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden.
Werden die zur Begründung von Invaliditätsansprüchen o. g. Fristen nicht eingehalten, so entfällt der Leistungsanspruch, ohne dass es auf das Verschulden des Versicherten ankommt. Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung entsteht erst ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 %.
Entgelt für die Tagesunfallversicherung: 20 EUR pro Tag
Veranstaltungsrücktrittsservice (Kosten: zwischen 15€ und 20€ pro Veranstaltungstag)
Stornierungen werden nur per email auf info@bike-promotion.com akzeptiert !
Last refresh 2024-06-19 15:26:00